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50 JAHRE FREIWILLIGER ZUSAMMENSCHLUSS

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EINFÜHRUNG

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Es ist der 11. September 1970. Um genau 21:01 Uhr übergibt der Hessische Innenminister Dr. Johannes Strelitz dem Hattersheimer Bürgermeister Norbert Winterstein die Stadt-
erhebungsurkunde. Die Stadt Hattersheim ist geboren

Die Stadterhebung Hattersheims war eine Anerkennung des Strebens der Gemeinde nach Eigenständigkeit und Autono-
mie. Zu diesem Zeitpunkt waren die Diskussionen um die bundesweite und so auch hessische Gebietsreform, um die Umgestaltung und Neugliederung von Verwaltungseinheiten auf Ebene der Gemeinden, Städte und Landkreise, bereits im vollen Gange.

Zum 1. Juli 1972 schlossen sich Hattersheim, Eddersheim und Okriftel zur Stadt Hattersheim zusammen.

Nicht Liebesheirat, sondern Vernunftehe – dieser Vergleich wurde von den Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gerne für die Fusion bemüht. Sie war Folge einer Entwicklung, die bereits Jahrzehnte zuvor eingesetzt hatte. 


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TERRITORIAL - UND VERWALTUNGSREFORMEN

NACHKRIEGSZEIT UND AUFBAUJAHRE

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Städte und Gemeinden in Hessen - in ganz Deutschland - standen nach Kriegs-ende vor großen Herausforderungen. Neben der Entnazifizierung, den Kriegsschäden, dem Mangel an Versorgungsgütern jeder Art, waren die Woh-
nungsnot und die Integration der von Flucht und Vertreibung Betroffenen beziehungsweise der Umgang mit Displaced Persons die bestimmenden Herausforderungen in jenen Jahren.

Unter alliierter Besatzung mussten neue Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden – noch im September 1945 entstand das Land Groß-Hessen. 
Mit dem „Hessenplan“ (1951) sowie dem Nachfolgeprogramm, dem
„Großen Hessenplan“ (1965), wurden umfassende Entwicklungsprojekte
im Bereich von Wirtschaft und Wohnen, von sozialen Hilfsmaßnahmen,
von Bildung, Kultur und Verkehr beschlossen und erfolgreich umgesetzt. 

Neue Zeiten – neue Anforderungen an die Verwaltungen: Der sozial-ökonomische Wandel der 1950er und 1960er Jahre, das Bevölkerungs-
wachstum, Suburbanisierungsprozesse, die zunehmende Komplexität
und Mobilität von Staat und Gesellschaft, die immer größer werdenden Verflechtungen in der Arbeitswelt, ein neues Freizeit- und Konsumverhalten, aber auch regionale Anforderungen und Projekte stellten die Behörden in Gemeinden und Städten vor große Herausforderungen. Ein professionelles, effizientes, umsichtiges und vor allem gemeinschaftliches Handeln der Verwaltungen wurde immer wichtiger. 

Vor diesem Hintergrund waren Reformen von Verwaltungsstrukturen
und mit diesen eine Gebietsreform unabdingbar. Diese Prozesse verliefen
in mehreren Etappen, nicht linear und waren in Politik und Bevölkerung durchaus umstritten.












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ZIELE
Zweck der Reformen war es vor allem, die Verwaltungskraft der Kreise und Gemeinden zu stärken und auf diese Weise deren Leistungsfähigkeiten zu optimieren. Verwaltungen sollten zu Dienstleistungsbetrieben werden und nach und nach Aufgaben übernehmen, welche zuvor in privater Hand oder bei Kreisverwaltungen gelegen hatten. Auf diese Weise sollten auch die Lebensverhältnisse in unterschiedlichen Regionen einander angeglichen werden. 

PLANUNGEN UND VORBEREITUNGEN
Erste Anfänge für diese Reformen reichen bereits in die unmittelbare Nachkriegszeit zurück. Doch erst im Laufe der 1960er Jahre nahmen die Diskussionen - beispielsweise über die Auflösung von Kleinstgemeinden und die Reduzierung der Landkreise - schließlich Fahrt auf.

Als eine erste Maßnahme wurde 1968 die Anzahl der Regierungsbezirke von drei auf zwei reduziert; der Bezirk Wiesbaden wurde aufgelöst und dem Regierungsbezirk Darmstadt zugeordnet.

Schließlich wurde ein umfassendes Reformpaket geschnürt. Am 16. Dezember 1969 trat das "Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit" in Kraft. Demzufolge sollten Gemeinden Gemeindeverwaltungsverbände oder Verwaltungsgemein-
schaften bilden. Diese Arten der Kooperation waren die Vorläufer der Eingemeindungen und Zusammenschlüsse. Grundsätzlich setzte man hierbei zunächst auf  Freiwilligkeit.  

REALISIERUNG: 1970-1977 
Umgesetzt wurde die kommunale Gebietsreform schließlich ab 1970 unter Albert Osswald. Sie überdauerte mehrere Legislaturperioden bis 1977; 1979 wurden besonders umstrittene Änderungen wieder rückgängig gemacht.

Die Kommunen mussten nun ausführlich Auskunft über die Personalsituation in den Verwaltungen, ihre finanziellen Ver-
hältnisse, über die Gewerbestruktur, über ihre Bebauungs- und Flächennutzungsplanungen sowie über die Mitgliedschaft in Zweckverbänden geben. Entfernungen zwischen Gemein-den wurden erfasst; Anhörungsverfahren fanden statt. Um die Fusionen "schmackhafter" zu machen, wurden finanzielle Anreize geboten. Zudem setzte man auf die Mitwirkung der Bürgerschaft bei den Planungen.

Bis 1971 gab es eine erste Phase freiwilliger Zusammen-
schlüsse. Es schloss sich der Prozess der gesetzlichen Neugliederungen auf Kreis- und Gemeindeebene an.
Ab dem 1. Juli 1974 drohten Zwangszusammenlegungen.

ERGEBNIS
Im Zuge der Gebietsreform verringerte sich die Anzahl der hessischen Gemeinden von Ende 1969 bis Ende 1971 um 1.409 auf 1.233. Am 1. August 1972 gab es in ganz Hessen nur noch 847 Gemeinden. Weitere Neuregelungen folgten, bis die Gebietsreform mit dem letzten Neugliederungsgesetz vom
10. Juli 1979 abgeschlossen wurde. 

Hessen hatte nun 421 kreisangehörige Gemeinden, 21 Landkreise und 5 kreisfreie Städte. Durch zwei freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden in den Jahren 2018 und 2020 gibt es in Hessen derzeit insgesamt 422 Städte und Gemeinden.  



 

           
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PROSPERITÄT UND BEGEHRLICHKEITEN

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Der Main-Taunus-Kreis war um 1970 eine der aufstrebendsten
Gebietskörperschaften
Hessens. Ein starkes Bevölkerungswachs-
tum, Verdichtungsprozesse, der Wandel der Wirtschaftsstruktur hin zu Gewerbe, Handel und Dienstleistungen und auch der Ausbau des Frankfurter Flughafens hatten den Aufschwung der Region beflügelt. Das weckte natür-
lich Begehrlichkeiten. Im Zuge der Gebietsreform strebten die Großstädte Wiesbaden und Frankfurt so eine Auflösung des Main-Taunus-Kreises
und eine Eingemeindung der Städte und Gemeinden an. Frankfurt wollte
eine Art "Regionalstadt" entstehen lassen.

WIDERSTAND UND KOMPROMISSE
Hier regte sich Widerstand, wollten die selbständigen Gemeinden doch nicht zu bloßen Vororten der Großstädte werden. Man fürchtete, als kleiner Stadtteil einer großen Stadt die eigenen Interessen kaum durchsetzen zu können. 

Wollten die Städte und Gemeinden des MTK ihre Selbständigkeit und den Kreis an sich erhalten, so galt es, Einigkeit und Zusammenhalt und zugleich Reformbereitschaft zu zeigen. Zudem wurden großräumige und gemeinsame Planungen, so zur Flächennutzung, immer wichtiger, um auf dieser Weise einer "Zersiedlung" des Ballungsraums entgegenzuwirken. Eine verwal-
tungsmäßige Neuordnung war auch hier unerlässlich.

Ab Herbst 1970 wurden diverse Modellplanungen für die Umsetzung der
Gebietsreform
im Main-Taunus-Kreis vorgelegt. Diese beinhalteten zu-
nächst 13, später 17 Gemeindegruppen mit im Durchschnitt 12.500 Ein-
wohnerinnen und Einwohnern. Diskussionen folgten - Kompromiss-
lösungen
mussten gefunden werden.

Doch dann ging es Schlag auf Schlag – "freiwillige" Zusammenschlüsse
und Eingliederungen
wurden vorbereitet und umgesetzt. Am 27. September 1971 wurde der Landesregierung als Kreistagsbeschluss eine neue Vorlage
zur Gemeindereform vorgelegt und einstimmig beschlossen. Im Zuge dessen wurde auch der Beschluss gefasst, dass nicht mehr Frankfurt-Höchst, sondern Hofheim Kreisstadt sein sollte.

Trotz Kompromissbereitschaft auf vielen Seiten, verliefen nicht alle Neugliederungen im Main-Taunus-Kreis reibungslos. So gab es bei-
spielsweise Unstimmigkeiten über die Auskreisung von Hochtaunus-
gemeinden sowie über die Neugliederung der Landkreise Obertaunus
und Usingen, infolgedessen der Hochtaunuskreis neu gebildet wurde.

ERGEBNISSE
Am 26. Juni 1974 konnte der Gesetzentwurf zur "Neugliederung des Main-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden" verabschiedet werden. Aus den im Gründungsjahr 1928 vorhandenen 49 Städten und Gemeinden waren am Ende der Gebietsreform neun Städte und drei Gemeinden geworden. Die endgültige Lösung von Frankfurt wurde mit der Ernennung Hofheims zur Kreisstadt zum 1. Januar 1980 vollzogen.

Bereits zum 1. Januar 1975 trat das "Gesetz über den Umlandverband Frankfurt am Main" in Kraft und schuf damit eine entscheidende Instanz
zur interkommunalen Kooperation im Ballungsraum (ab 2001: Planungs-
verband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, seit 2011: Regionalverband FrankfurtRheinMain).


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DIE HATTERSHEIMER FUSION

SELBSTBEHAUPTUNGSWILLE

Presseartikel aus dem HSTA zum Planungsmodell zur Bildung der Gemeindegruppen im Main-Taunus-Kreis, 1970.
Presseartikel aus dem HSTA zum Planungsmodell zur Bildung der Gemeindegruppen im Main-Taunus-Kreis, 1970.
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Hattersheim, Eddersheim und Okriftel waren durch ihre (verkehrsgünstige) Lage und den wirtschaftlichen Aufschwung der Nachkriegsjahre besonders von den Expansionsbestrebungen der benachbarten Großstädte betroffen. Die Stadt Frankfurt, die neben Eschborn vor allem auch die Flughafengemein-
den anschließen wollte, strebte danach, Hattersheim und Okriftel dem Stadtgebiet hinzuzufügen, um auf diese Weise ein zusammenhängendes Verwaltungsgebiet zu schaffen.

Das Selbstbewusstsein der aufstrebenden Gemeinden und auch Negativ-
beispiele von in den 1920er Jahren nach Frankfurt eingemeindeten Vororten, von denen es manchen an moderner Infrastruktur mangelte, führten zur entschiedenen Ablehnung der Eingemeindungsversuche durch die Groß-
städte.

Eine Fusion mit Nachbargemeinden erschien somit als das kleinere Übel.

"Also haben wir den Zusammenschluß,
unter dem Druck der Verhältnisse, freiwillig gemacht."  


So resümierte Bürgermeister Norbert Winterstein die Geschehnisse der Jahre 1971/ 72 in der Retrospektive. Dabei versuchten die Amtsträger, die Diskussion um die möglichen Fusionsmodelle möglichst bürgernah zu führen. Der Ent-
schluss zum Bau der Eddersheimer Grundschule kann als Zugeständnis gewertet werden, welches den Zusammenschluss "erträglicher" machen sollte.

WER ZU WEM?
Die Verhandlungspartner zielten darauf ab, in vielen Bereichen ihre Selbständigkeit zu erhalten und auch den historischen Wurzeln und Bindungen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.

Schon aufgrund der geographischen Verhältnisse lag es nahe, dass ein Zusammenschluss zwischen Hattersheim und Okriftel erfolgen könnte.
Strittig wurde die Frage in Bezug auf die Gemeinden Eddersheim und Weilbach. 

Vor allem in Eddersheim begegnete man einem Zusammenschluss mit Hattersheim eher skeptisch, fühlte man sich doch traditionell und geographisch eher mit Flörsheim verbunden.

Dennoch verabredete man mit Hattersheim und Okriftel Ende 1970 die Bil-
dung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft, sah man doch in einem Dreierbündnis die Chance, die eigene Position wider die Nachbarn zu stärken. Die schließlich realisierte Lösung kam auf Kreisebene zustande und war ein Kompromiss.

Hattersheim, Eddersheim und Okriftel setzten dabei auf einen Zusammen-
schluss
, nicht auf eine Eingemeindung. Mit dem Zusatz "am Main", den die Stadt offiziell erst seit dem 1. Januar 1978 führen darf, trug man der Lage von Okriftel und Eddersheim Rechnung. 


Presseartikel aus dem HSTA zum Planungsmodell zur Bildung der Gemeindegruppen im Main-Taunus-Kreis, 1970.
Presseartikel aus dem HSTA zum Planungsmodell zur Bildung der Gemeindegruppen im Main-Taunus-Kreis, 1970.
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Der freiwillige Zusammenschluss erfolgte dann als vergleichsweise nüchterner Verwaltungsakt:

„Die Stadt Hattersheim und die Gemeinden Eddersheim und Okriftel schließen sich aus Gründen des öffentlichen Wohls im Wege der Zusammenlegung zu einer neuen Gemeinde zusammen.“

So der Wortlaut des am 16. Dezember 1971 im Okrifteler Bootshaus des Ski- und Paddel-Clubs e. V. unterzeichneten Grenzänderungs- und Auseinandersetzungsvertrages. Geladen waren an diesem Tag nur die Gemeindekörper-
schaften, der Landrat und der Kreistagsvorsitzende sowie Vertreter der Wirtschaft.

"Die Vertragsschließenden setzen es sich zum Ziel, in den einzelnen Stadtteilen gleiche Grundausstattungen zu schaffen, um gleiche Lebensverhältnisse zu gewährleisten."

Der Ausbau der Infrastruktur, der Kanalisation, der Wasser-
versorgung, aber auch der Straßen- und Wegebau, der Bau von Kindergärten, die Anbindung an den ÖPNV und die Schaffung von Naherholungsgebieten wurden vertraglich vereinbart.


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Am 30. Mai 1972 wurde die Urkunde über den Beschluss der Hessischen Landesregierung zum Zusammenschluss ausgestellt, das Vertragswerk trat zum 1. Juli 1972 in Kraft.

Feierlichkeiten, wie es sie noch zwei Jahre zuvor im Zuge der Stadterhebung gegeben hatte, fanden nicht statt. In der Übergangszeit bis zu den Kommunal-
wahlen im Oktober des Jahres blieben die Organe kommissarisch im Amt – Norbert Winterstein wurde Bürgermeister der neuen Stadt. Sein Okrifteler Amtskollege Konrad Treber wurde Erster Stadtrat, das Eddersheimer Gemeindeoberhaupt Johann Kirchhof hauptamtlicher Stadtrat.

Das Ortsrecht galt erst einmal weiter. Feuerwehren, Ortsgerichts-, Schieds-
mann- und Jagdbezirke blieben erhalten. Eddersheim und Okriftel behielten zunächst noch ihre Verwaltungsstellen und auch die Bediensteten wurden weiterbeschäftigt. In der Folge kam es noch zur Grenzbereinigung durch Gemarkungstausch mit der Gemeinde Kriftel.
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Presseartikel aus dem Höchster Kreisblatt, 28. Juni 1972.
Presseartikel aus dem Höchster Kreisblatt, 28. Juni 1972.
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"Die neue Stadt wird – bei allen Verflechtungen – aus drei Stadtteilen bestehen, die ihre Eigenheiten und ihr Eigenleben haben, insbesondere ihre gesellschaftlichen, verwandtschaftlichen Bindungen und ihre Beziehungen innerhalb der Vereine."
                                                                                                                  Norbert Winterstein

Auch wenn die Identität der einzelnen Stadtteile erhalten bleiben sollte, so musste der Zusammenschluss in die Realität umgesetzt werden. Dies sollte auf zwei Ebenen geschehen: Zum einen im Bereich des bürgerlichen wie wirtschaftlichen Zusammenlebens, zum anderen auf Verwaltungsebene.

Nach Inkrafttreten des Zusammenschlusses bemühte man sich, Akteure der Politik mit denen von Verbänden, Vereinen, der Verwaltung, von Schulen, Kirchen, der Feuerwehren und anderen Organisationen zusammenzubringen und so Einigkeit zu demonstrieren beziehungsweise zu schaffen. Darüber hinaus organisierte man diverse Informationsveranstaltungen für Bür-gerinnen und Bürger. 

Die konstituierende Sitzung des Stadtparlaments nach der Kommunalwahl fand am 13. November 1972 symbolträchtig in der neu eröffneten Stadthalle statt. Hier wurde auch die Hauptsatzung verabschiedet. Das Höchster Kreis-
blatt und der Hattersheimer Stadtanzeiger wurden zum amtlichen Organ der Stadt, seit 1982 nimmt der Stadtanzeiger diese Funktion alleine war. 

1975 wurde das Hattersheimer Wappen zum offiziellen Stadtwappen für
alle drei Hattersheimer Stadtteile. Die Wappen der ehemals selbständigen Gemeinden blieben jedoch als Wahrzeichen erhalten.

1+1+1=1?
Dass unter den beschriebenen Umständen der Zusammenschluss nicht euphorisch begrüßt wurde, liegt auf der Hand. So Mancher steht dem Zusam-
menschluss bis heute skeptisch gegenüber. Eine Idee, mit einem zu errich-
tenden Stadtzentrum einen neuen Mittelpunkt für die drei Ortsteile zu schaffen, wurde schnell verworfen. Aufgrund von Größe und Infrastruktur nahm Hattersheim alsbald eine solche Zentralfunktion ein.
Presseartikel aus dem Höchster Kreisblatt, 28. Juni 1972.
Presseartikel aus dem Höchster Kreisblatt, 28. Juni 1972.
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50 JAHRE STADTGESCHICHTE

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Aufbaujahre in Hattersheim

Müller, Karl Heinz: Eine Gemeinde ändert ihr Gesicht (gekürzte Fassung), um 1960.

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TATENDRANG UND EXPANSION
In den ersten Jahren nach dem Zusammenschluss widmete man sich vor allem der Umsetzung des Grenzänderungs- und Auseinandersetzungs-
vertrages. Allein in der ersten Wahlperiode der neuen Stadt wurden Investitionen in einer Höhe von insgesamt 37,5 Mio. DM getätigt. Man
erstellte alsbald mit einem gemeinsamen Flächennutzungsplan ein Stadtentwicklungskonzept, das die Interessen der einzelnen Stadtteile zu berücksichtigen versuchte, der Kernstadt jedoch die Zentrumsfunktion zuwies. Die Infrastruktur in den Stadtteilen wurde ausgebaut, die Verwaltung sukzessive reformiert und zentralisiert. Hinzu kamen diverse staatlich ge-
förderte Sanierungs- und Stadtteilentwicklungskonzepte, welche dazu führten, dass sich die Gestalt der einzelnen Stadtteile in den vergangenen 50 Jahren zum Teil stark gewandelt hat.

STRUKTURWANDEL UND KRISENZEITEN
Hattersheim erlebte in den vergangenen Jahrzehnten einen deutlichen Strukturwandel - von der Industrie hin zu Dienstleistung und Gewerbe.
1970 schloss die traditionsreiche Okrifteler Papier- und Cellulosefabrik „PHRIX“ ihre Pforten. Ende 1994 wurde das Sarotti-Werk geschlossen;
weitere Betriebe folgten. Die Stadt hatte in der Folge hohe Verluste bei
den Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen. Die allgemeine Rezession sowie wachsende Arbeitslosigkeit mit steigenden Ausgaben sorgten dafür, dass die Stadt zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Sparmaß-
nahmen in der Verwaltung und ein Rückgang von Investitionen waren die Folge.

TIEFPUNKT UND AUFBRUCH 
In den 2000er Jahren bemühte man sich von Seiten der Stadtverwaltung um ein umfassendes Konsolidierungs- und Konjunkturprogramm. Es entstan-
den neue städtebauliche Konzepte. 2012 begab sich Hattersheim schließlich unter den Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen. Harte Sparmaß-
nahmen, der Verkauf von Grundstücken und Immobilien waren die Folgen. Nach acht langen Jahren konnte Hattersheim 2020 schließlich vom Hessi-
schen Finanzministerium aus dem Schutzschirm entlassen werden.

Der neue Weg Hattersheims soll hinführen zu einer Digital City. Geschehen
soll dies etwa durch die Ansiedlung von Unternehmen aus der IT-Branche.
2019 wurde das erste von inzwischen fünf Rechenzentren in der Mainstadt errichtet.




 
 



































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2022 kann die Stadt Hattersheim am Main auf 50 wechselvolle Jahre zurückblicken. Im Jubiläumsjahr zählt die Stadt rund 29.600 Einwohnerinnen und Einwohner. Sie ist ein moderner Wirtschaftsstandort im Zentrum der Metropolregion Frankfurt-
RheinMain und profitiert – früher wie heute – von ihrer verkehrsgünstigen Lage. Die gute Infrastruktur, Naherho-
lungsmöglichkeiten und ein umfassendes kulturelles Ange-
bot machen sie zudem zu einem attraktiven Wohnort.  

Auch wenn der Zusammenschluss 1972 eine nicht unum-
strittene Kompromisslösung war, so kann die Fusion im Rückblick durchaus als Erfolgsgeschichte gewertet werden. Die Verwaltung wurde zentralisiert und professionalisiert, wichtige Infrastrukturprojekte konnten realisiert werden.

Das Gesicht der einzelnen Stadtteile hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zum Teil deutlich verändert. Manche dieser Maßnahmen kann man aus heutiger Sicht durchaus kritisch hinterfragen. So etwa den Abriss großer
Teile der Hattersheimer Altstadt oder die Kanalisierung des Schwarzbaches, der seit einigen Jahren in Teilen wieder renaturiert wird.  

Die Eigenheiten und die Identität der drei Hattersheimer Stadtteile blieben trotz allem bis heute gewahrt, vor allem auch durch das Engagement der Vereine. Bis zum heutigen
Tag hat Eddersheim die Flörsheimer Vorwahl.  

Und natürlich gab und gibt es noch immer Themen, welche die Stadtteile früher wie heute beschäftigen. So etwa in Eddersheim die Fluglärmbelästigung oder der geforderte Ausbau der Nahversorgung. Wiederkehrende Problematiken sind auch die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt oder die Verkehrsbelastung. Zusammen mit den Themen Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Digitalisierung erscheinen sie als Herausforderungen für Gegenwart und Zukunft.      
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ANHANG

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